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Kurs-Nr

261-3450

261-3450

Normaler Preis € 131,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis € 131,00 EUR
Sale Ausverkauft
inkl. MwSt.
261-3450
Leitung: Sina Jendoubi-Otto
Bergheim
vhs-Haus
Beginn: Mo., 30.03.2026
09:00 – 15:00 Uhr
4 Termine
max. 12 Teilnehmer
131,00 Euro k. E.


Bildungsurlaub - Mit Pilates, gesunder Ernährung und Entspannungstechniken zu mehr Ausgeglichenheit im Beruf und Alltag

Zielgruppe:

Das Bildungsurlaubsangebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer überwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen. Interessierte, wie Selbstständige, Studenten oder Rentner, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, können ebenfalls teilnehmen.

Voraussetzung:

Für Anfänger*innen bis leichte Mittelstufe. Keine nennenswerten, körperlichen Einschränkungen.

Seminarziel:

Stress und Bewegungsmangel bestimmen unser heutiges Leben - Dauererschöpfung und chronische körperliche Beschwerden sind die Folge. Lernen Sie die Wirkung von Pilates kennen: Stärkung der Tiefenmuskulatur, präventives Rückentraining, verbesserte Körperwahrnehmung, Achtsamkeit in der Bewegung u.v.m. Die Vermittlung von gesundheitsrelevantem Wissen wie die Anatomie des Rückens, Beckenboden, Füße und das Faszien-System werden erklärt und für ein präventives Verhalten im Alltag in praktischen Übungen vermittelt. Ein gemeinsamer Kochvormittag zum Thema ausgewogene Ernährung geben neue Impulse, um sich zukünftig im Berufsalltag noch abwechslungsreicher zu ernähren. Das Thema Stress, die Auswirkungen auf die Gesundheit, den Alltag und die Stärkung der Stresskompetenzen werden ebenfalls behandelt.

Bitte eine Matte, Decke, Kissen, bequeme Kleidung, Verpflegung und Schreibutensilien mitbringen.

In der Gebühr ist die Umlage für den Kochvormittag in Höhe von 14,00 Euro enthalten.
Ein Skript wird nach dem ersten Kurstag per E-Mail verschickt.

Beratung und Information bekommen Sie beim Fachbereichsleiter Gesundheit und Bewegung, Martin Schnurpheil, Tel.: 02271 4760-15, E-Mail: mschnurpheil@vhs-bergheim.de

Diese Bildungsveranstaltung ist nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - anerkannt.

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